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Das „Schweinfurter Grün“ und frühe Maßnahmen des Umweltschutzes im Kreis Olpe von Werner F. Cordes
Wenn man die gepflegten Bauernhäuser in den Dörfern des Sauerlandes mit ihren schmucken Fachwerkgiebeln und den farbig gefassten Eckpfosten und Türen sieht, liegt es nahe, auch einmal der Frage nachzugehen, woher die früheren Eigentümer oder auch die ausführenden Handwerker die Farben bezogen, welche zur Herrichtung der Häuser benötigt wurden.
Vor dem Bau der Eisenbahnen, die Ruhr-Sieg-Strecke wurde 1861 fertiggestellt, waren Fuhrleute, die im Auftrag von Händlern oder auf eigene Rechnung Waren transportierten, mit der Verteilung der verschiedensten Produkte beschäftigt.
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Abb. 1: Tapetenstück - arsenhaltig mit Schabstellen
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Abb. 2: Tapetenstück - arsenhaltig
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Während Kohle und Erze als Massengüter in großen Mengen nur über verhältnismäßig kurze Strecken bewegt wurden, legten hochwertige Konsumartikel, wie Schinken und Branntwein aus Westfalen, Tabak aus der Pfalz oder Wein aus Franken und dem Rheingebiet, schon große Entfernungen zwischen dem Produzenten und dem Verbraucher zurück. Damit ergab sich für die Händler die Möglichkeit, spezielle teure Artikel, und dazu gehörten z. B. Farben und Glas, über weite Strecken mitzunehmen und dadurch Gewinn zu erzielen.
Das Schweinfurter Grün (Kupferarsenitazetat), welches seine Herkunft im Namen verrät, wurde vom Schweinfurter Fabrikanten Sattler entdeckt und etwa seit 1820 fabrikmäßig hergestellt. Es ist ein intensiv grünes Kristallpulver und diente wegen seiner Licht- und Luftbeständigkeit zur Herstellung von Öl und Wasserfarben, geriet jedoch wegen seiner hohen Giftigkeit bald in Verruf und wurde als Farbstoff durch die zuständigen Behörden verboten. Bezeichnend ist, dass es dann unter verschiedenen Namen als Schädlingsbekämpfungsmittel weite Verbreitung fand.
Der zeitweilig modische Farbstoff aus Schweinfurt wurde im Kreis Olpe u. a. durch einen Bilsteiner Fuhrmann beschafft und verbreitet. Nach einem von 1842 bis 1852 geführten Tagebuch kaufte F.W. Schulte in Kirchhundem am 25. 6. 1847 vier Pfund Schweinfurter Grün zum Preis von zwei Talern und 16 Silbergroschen von dem genannten Fuhr- und Handelsmann.
Ein weiterer Weg, auf dem die hochgiftige Farbe Eingang in die Haushalte fand, war der Tapetenhandel. Unter den „Akten des Bürgermeisteramts zu Attendorn“ befindet sich im Archiv der Stadt ein Faszikel, der in den Jahren 1859 bis 1865 entstanden ist, mit dem Titel: „Überprüfung der Verkaufs- und Gaststätten betreffs giftiger Stoffe.“ Darin ist ein Schreiben des Beigeordneten Kost enthalten, der am 3. Juli 1862 an den Landrat Freusberg in Olpe Folgendes berichtet: „Euer Hochwohlgeboren Verfügung zu Folge habe ich am heutigen Tage die Revision der hiesigen Gastlokale und betreffenden Handlungen in Sanitätspolizeilicher Hinsicht, unter Hinzuziehung des Herrn Apothekers Brunabend vorgenommen, dessen Ergebnis ich hiermit gehorsamst überreiche.“
Danach wurden in der Tapetenhandlung Kutsch drei verdächtige Tapeten gefunden, welche sich auch bei der Untersuchung durch Herrn Brunabend als arsenhaltig erwiesen. Eine weitere Revision im Jahre 1863 förderte im Geschäft des Herrn Kutsch fünf andere arsenhaltige Tapeten zu Tage.
In einem Bericht, den der Landrat am 28. Juli 1862 an die „Königliche Regierung - Abteilung des Inneren zu Arnsberg“ erstattet, wird über die Attendorner Fälle hinaus vermerkt, dass im Amt Bilstein ebenfalls verdächtige Tapeten festgestellt, aber von den Eigentümern sofort beseitigt wurden.
Eine Überprüfung im Jahre 1864 ergab, dass sich keine arsenhaltigen Tapeten mehr im Handel befanden. Mehr zufällig wurde 1865 eine arsenhaltige Tapete im Attendorner Progymnasium entdeckt, als deren Lieferant der Kaufmann Matthias Kutsch und als deren Hersteller die Backhausische Tapetenfabrik in Heilbronn ermittelt werden konnten.
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Abb. 3: Tapetenstück - chromgrün
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Abb. 4: Tapetenstück - chromgrün, teilweise in Blau umgeschlagen
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Per Verfügung des Regierungsrates Freusberg vom 2. Oktober 1865 wird das Kuratorium aufgefordert, die Tapete sofort aus dem Zimmer zu entfernen, bei Androhung von fünf Talern Strafe.
Die Vollzugsmeldung über die Entfernung der Tapete erfolgt prompt am 3. November durch den Schulleiter Bernhard Wiedmann.
1866 heißt es noch einmal unter dem Bürgermeister Heim, dass der Apotheker Goebel und der Gendarm Brakemann bei einer Revision des Tapetenladens Kutsch keine arsenhaltigen sowie überhaupt keine grünen Tapeten mehr vorgefunden hätten.
Entscheidender Mittelpunkt der gesamten Untersuchungsprozedur war der örtliche Apotheker. Er musste herausfinden, ob das Grün der Tapeten „arsenhaltig“ oder „arsenfrei“ war oder ob es zu den Chromfarben gehörte, welche nicht dem Verbot unterlagen, und er vermerkte jeweils das Ergebnis seiner Ermittlungen handschriftlich auf den Tapetenstücken, welche sich in den Akten erhalten haben.
Diese lassen noch heute die Art und Weise seines Vorgehens erkennen. So ist in dem als „No 15 Arsenhaltig.“ (Abb.1) bezeichneten Ausschnitt offensichtlich im oberen Bereich ein Teil des Grüns für eine Analyse abgeschabt worden. Von der „No 2 Arsenhaltig“ (Abb. 2) und der „No 11 Chromgrün“ (Abb. 3) wurden Streifen für die Untersuchung abgeschnitten, während die „No 13 Chromgrün“ (Abb. 4) mit einem Reagenz behandelt wurde, welches die Chromfarbe in ein leuchtendes Blau umschlagen ließ. In anderen Proben ist die Tropfenform der Flüssigkeit erkennbar, welche auf das Grün aufgebracht wurde.
Die damals angeordneten Maßnahmen der Behörden haben für uns heute den Vorteil, dass in den Akten zahlreiche Tapetenstücke, die für Untersuchungszwecke ausgeschnitten wurden, erhalten sind, und das mit einer ziemlich genauen Datierung. Wir können uns damit ein Bild machen von der Ausstattung bürgerlicher Wohnräume um die Mitte des 19. Jahrhunderts und gewinnen Einblicke in die Probleme und die Maßnahmen des Umweltschutzes in jener Zeit. |