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Hexengefängnis für Arnsberger Bürgermeister
von Hartmut Hegeler
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Hexenverbrennung
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„Das war das Werk des Teufels!“ Alle waren sich einig: „Das konnte einfach nicht mit rechten Dingen zugehen!“ Kriege, Krankheiten und Katastrophen erzeugten bei den Menschen Angst und Panik. Sie litten Hunger, das Vieh starb und Krankheiten breiteten sich aus. Wetterkatastrophen plagten die Bevölkerung. Alle fragten: „Wieso passieren diese Katastrophen?“ In der Zeit der Hexenverfolgungen führten die Menschen in ihrer abergläubischen Weise alles auf Schadenszauber zurück. In Zeiten großer Not und großer Katastrophen suchte man, heute wie damals, Sündenböcke – und man fand sie. Die Hetzjagd auf die ‚Hexen‘ begann. Über den Zeitraum von 350 Jahren wurden Menschen beschuldigt, von Gott abgefallen zu sein und sich einer geheimen Vereinigung von Satansanhängern angeschlossen zu haben – der Hexensekte. Die Kirchen forderten gemäß der Bibel (2. Mose, Kapitel 22, V. 18) die Todesstrafe für Zauberer und Hexen.
Papst Innozenz VIII. erklärte (1484) in der Hexenbulle Summis Desiderantes Hexerei zu einem schweren Verbrechen. Grundlage der Hexenjustiz wurde die Schrift „Hexenhammer“ (1486) von dem Dominikanermönch Heinrich Kramer. Unter der Regierung von Ferdinand von Bayern, Kurfürst und Erz bischof von Köln, Bischof von Hildesheim, Lüttich, Münster und Paderborn, nahmen die Hexenverfolgungen stark zu. Eine 1607 von Ferdinand von Bayern verfasste und 1628 überarbeitete Hexenprozessordnung verschärfte die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung Constitutio Criminalis Carolina zur Durchführung der Hexenverfolgung und erleichterte damit besonders den Einsatz der Folter. Unter seinen Herrschaftsgebieten bildete das kurkölnische Westfalen eine Kernzone der Hexenprozesse in Deutschland. Die eingesetzten Hexenkommissare gingen mit außerordentlicher Brutalität vor. Er führte die reichsweit größte Hexenverfolgung durch, der 1 % der Bevölkerung zum Opfer fielen. Fast alle Anklagen endeten mit einem Todesurteil.
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Wohnhaus des Heinrich von Schultheiß. Später Gasthaus „Zur Krim“ in Arnsberg, heute Wohnhaus und Kanzlei
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„Man solle sie zu Tode verbrennen!“ forderten Bürger von Arnsberg auf dem Höhepunkt der Hexenverfolgungen um 1630. Zu dieser Zeit wirkte der Jurist Dr. Heinrich von Schultheiß als berüchtigter Hexenrichter in der Stadt. Ohne Gnade ließ er Angeklagte foltern und hinrichten.
Der Arnsberger Bürgermeister Henneke von Essen äußerte Bedenken gegen große Hexenverfolgungen: „Er wuerde wissen, dasz etliche von den vornehmbsten auch des Lasters schuldig wehren und dasz man so wenig des Ortes [Arnsberg] als zu Wirtzburg mit den Hexen werde durch die Finger sehen“. Er befürchtete, es könne „Wirtz burgisch werck werden“, also solche schrecklichen Ausmaße annehmen wie in der Stadt Würzburg. Damit bezog sich der Bürgermeister auf die intensiven Verfolgungen durch den Fürstbischof von Würzburg, der 1630 mehrere Hundert Personen auf dem Scheiterhaufen verbrennen ließ. Der Hexenjustiz fielen auch vornehme Leute und Angehörige des Adels zum Opfer. Keiner wurde verschont.
Solche Äußerungen machten den Bürgermeister beim Hexengericht verdächtig, obwohl er sich sehr um die Stadt verdient gemacht hatte. Der 69-jährige Henneke von Essen nahm als Landpfennigmeister eine wichtige Position in der Stadt und beim kurfürstlichen Landesherren ein. Er war Vorsteher der ständischen Finanzverwaltung und dafür verantwortlich, die Steuern an den Landesherren und an die Hofkammer abzuführen.
Nachdem die alten Urkunden bei dem Stadtbrand von 1600 verloren gegangen waren, unterzeichnete er als Bürgermeister am 8. Dezember 1608 mit den Arnsberger Stadtrechten („Morgensprache“) die Neufestsetzung des städtischen Rechtes. Er setzte sich für den Wiederaufbau der Stadt ein und war schon in den Jahren 1621, 1625, 1626 und 1627 Bürgermeister in Arnsberg.
Aber die Proteste des Bürgermeisters konnten die Entwicklung nicht aufhalten. In dieser schlimmen Phase des 30-jährigen Krieges litt die Bevölkerung unter ausländischen Truppen und Pestepidemien. Die Bevölkerung sah im Wirken einer geheimen Hexensekte die Ursache allen Unglücks. Keiner wollte die Warnungen des Arnsberger Bürgermeisters hören.
Bald wurde in der Bürgerschaft diskutiert, wie die Unkosten für die Hexenprozesse und Verbrennungen beglichen werden könnten. Normalerweise mussten die Angehörigen die Rechnung für die Gerichtskosten bezahlen. Aber es waren teilweise arme Leute – und dann blieb die Stadt auf den Kosten sitzen. „Lasst uns eine besondere Kollekte für die Hexenverbrennungen einsammeln!“ schlug die Bürgerschaft vor. Bürgermeister Henneke von Essen hielt entgegen: „Es gibt viel nützlichere Aufgaben in der Stadt!“ Aber sein Protest war vergeblich.
Bald eröffnete der Hexenkommissar Heinrich von Schultheiß einen Hexenprozess gegen den Bürgermeister. Formal waren die Hexenkommissare nur Berater der Gerichte, hatten aber faktisch eine richterliche Funktion inne. Der Hexenkommissar Schultheiß bewohnte in Arnsberg ein Haus direkt am Marktplatz unmittelbar in der Nähe des Rathauses (heute Alter Markt). Das Haus trägt im Volksmund den Namen
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Dr. Schultheiß, Eine Außführliche Instruction – Wie in Inquisition Sachen des grewlichen Lasters Zauberey ... zu procediren, Cölln, 1634
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„Himmelspförtner Haus“. Es ist umstritten, ob sich dies auf die Tätigkeit von Dr. Schultheiß als Richter in Hexenprozessen bezieht. Das Haus liegt auf dem Grundstück der späteren Gastwirtschaft „Zur Krim“.
Schon 1490 hatte das Generalkapitel der westfälischen Femegerichte in Arnsberg die Hexerei unter den Straftatbeständen aufgeführt, die es zu ahnden galt. Während der Hexenprozesse wurden im kurkölnischen Sauerland viele Kinder, Männer und vor allem Frauen verfolgt, gefoltert und hingerichtet. Über ihre Familien kam unendliches Leid. In Arnsberg waren in den Jahren 1611, 1621 und 1628 Menschen der Hexenjustiz zum Opfer gefallen. Dr. Schultheiß führte Hexenverfolgungen in den Orten Hirschberg, Anröchte, Erwitte und Werl durch und verfasste eine Instruction (Anleitung) für die Durchführung der Hexenprozesse. 4 In den Hexenverfahren spielte er eine verhängnisvolle Rolle, weil er kein Erbarmen mit den Opfern zeigte. Später erhob ihn der Kurfürst zum Dank für seine geleisteten Dienste in den Adelsstand. Gestorben ist er wohl im Jahr 1646 in Arnsberg.
Nach Verhaftung der ersten Hexen wurden auch bald Besagungen (Denunziationen) gegen Henneke von Essen geäußert. Das Verfahren gegen von Essen entsprach dabei dem damals üblichen Vorgehen. In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht fällten die Kommissare praktisch ohne Anhörung von Anklägern und den nur in ganz wenigen Fällen zugelassenen Verteidigern die drei wichtigsten Entscheidungen: Haftbefehl, Folterbefehl, Todesurteil. Der Haftbefehl bedeutete meistens schon das Endurteil, da er nur bei sicherem Tatverdacht ausgesprochen wurde, bei einer Leugnung der Tat aber die Folterung fast immer zu dem für das Todesurteil unverzichtbaren Geständnis führte.
Der Verhaftung des Bürgermeisters folgte die Folter. Das Hexengericht hatte sich durch ein Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Köln ausdrücklich bescheinigen lassen, dass die „Tortur“ in diesem Fall zulässig war. In der Folter zwangen Hexenrichter die Angeklagten durch Daumenschrauben und Spanische Stiefel, ein Geständnis abzulegen und zu gestehen, sie hätten sich dem Teufel verschrieben, Gott verleugnet, Teufelsbuhlschaft betrieben, am Hexensabbat teilgenommen und durch Zauberei Schaden über die Menschheit und die Natur bewirkt. Die Richter verlangten auch die Benennung weiterer Mitglieder der angeblichen Hexensekte. Viele Angeklagte vermochten der Folter nicht standzuhalten und rissen weitere Menschen in den Tod.
Doch dem Hexenkommissar gelang es trotz aller Qualen nicht, den angeklagten Bürgermeister zu bezwingen. Henneke von Essen war kein Geständnis und keine Denunziation Unschuldiger zu entreißen. Dies hätte zu einem Kettenprozess mit vielen Hinrichtungen führen können.
In einem solchen Fall sahen die Gesetze vor, dass ein Angeklagter entlassen werden musste. Aber das Hexengericht behielt den Bürgermeister im Gefängnis. Schließlich starb Henneke von Essen nach einjähriger Haft im Alter von 70 Jahren am 14. August 1631 „auf’m Schloss in carcere“ (das heißt im Kerker des kurfürstlichen Schlosses).
Bisher erinnert in Arnsberg nichts an sein Schicksal. Henneke von Essen hat sich als Bürgermeister große Verdienste für die Stadt Arnsberg erworben. Seine Person ist bemerkenswert, weil er als hochrangiger kurfürstlicher Beamter Bedenken gegen das Ausmaß der geplanten Hexenverfolgungen äußerte.
Im Jahr 2011 jährt sich sein Geburtstag zum 450. Mal und sein Todesjahr zum 380. Mal. Dieses könnte der Stadt Arnsberg ein aktueller Anlass sein, ihn und an die Opfer der Arnsberger Hexenprozesse durch eine Gedenktafel/ Denkmal zu erinnern. Die Stadt Arnsberg sollte es sich nicht nehmen lassen, auf das Verhalten von Henneke von Essen hinzuweisen. Gerade in unserer Zeit sind Beispiele von Zivilcourage wichtig.
Rehabilitation der Opfer der Hexenprozesse
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Gedenkstein für die Opfer der Hexenprozesse in Winterberg
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Aus heutiger Sicht sind die wegen Hexerei verurteilten Frauen und Männer im Sinne der Anklage für unschuldig zu erklären. In Zeiten der modernen Naturwissenschaften ist jedem einsichtig, dass ein Mensch nicht auf einem Besenstiel zum Hexensabbat fliegen oder mit Zauberei Wetterkatastrophen oder Krankheiten bewirken kann. Nie sind die Opfer der Hexenprozesse jedoch rehabilitiert worden, sie gelten bis heute als schuldig im Sinne der Anklage: sie hätten sich dem Teufel verschrieben, Gott verleugnet und durch Zauberei Schaden über die Menschheit und die Natur bewirkt. Es muss deutlich gesagt werden: Es gab keine „Hexen“, sondern Menschen wurden durch die Folter zu „Hexen“ gemacht.
Eine rechtliche und theologische Rehabilitation der unschuldig hingerichteten Opfer der Hexenprozesse ist ein überfälliger Akt im Geist der Erinnerung und Versöhnung. Die Hexenprozessakten bezeugen, dass viele Angeklagte trotz schlimmster Martern an ihrem Glauben an Gott bis zu ihrem letzten Atemzug festhielten. Erlittenes Leid und geschehenes Unrecht müssen endlich öffentlich anerkannt werden. Galilei wurde erst nach fast 400 Jahren von der katholischen Kirche rehabilitiert. Wie lange wird es dauern, bis 25 000 in Deutschland als Hexen hingerichtete Christen rehabilitiert werden?
In mehreren Städten ist eine Rehabilitation der als Hexen hingerichteten Frauen und Männer durch die Stadtverordnetenversammlung/ Kirchen erfolgt.
Am 3. November 2010 hat in der Stadt Hofheim a.T. die Stadtverordnetenversammlung in einer gemeinsamen Resolution mit allen sechs Fraktionen einstimmig die elf Opfer der Hexenverfolgungen in Hofheim namentlich rehabilitiert und ihnen im Namen der Menschenrechte ihre Würde zurück gegeben.
In der Stadt Eschwege (Hessen) sprachen am 30. Oktober 2007 Bürgermeister Jürgen Zick und der evangelische Dekan Dr. Martin Arnold eine Rehabilitation der als Hexen hingerichteten Eschwegerinnen aus.
In Idstein wurde 1996 ein ökumenischer Gottesdienst für die Opfer der Hexenprozesse gehalten und der Bürgermeister sprach eine Rehabilitation der Verurteilten aus.
Viel Beachtung fand die Rehabilitation von Anna Göldi aus der Schweiz. Sie war die letzte wegen angeblicher Hexerei hingerichtete Frau in Europa. 2008 rehabilitierten die Glarner Kantonsregierung und das Parlament Anna Göldi als Opfer eines Justizmords.
Es hat in jüngster Vergangenheit diverse Stellungnahmen der Kirchen dazu gegeben.
1997 Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Stellungnahme zu den Hexenverfolgungen und Schuldanerkenntnis
2000 Mea Culpa: Erklärung des Papstes, in der er um Entschuldigung bat für Fehler und Sünden bei Glaubenskriegen, der Inquisition und für die Judenverfolgungen durch Christen in der Geschichte
2000 Erklärung des Provinzkapitels der Dominikanerprovinz Teutonia zur Rolle des Ordens in den Hexenprozessen
2007 Vergebungsbitte zu den Hexenprozessen von dem Bamberger Erzbischof Dr. Ludwig Schick anlässlich des 1000-jährigen Bestehens des Bistums am 11. März 2007
2009 Stellungnahme des Salzburger Erzbischofs Dr. Alois Kothgasser vom 18. Juni 2009 zum Hexenprozess gegen Maria Pauer, in der er die Verurteilung als „Justizmord“ und „entsetzliches Verbrechen“ bezeichnete und „Gott und die Menschen um Vergebung für diese Gräueltat“ bat.
Gedenkgottesdienst für die Opfer der Hexenprozesse auf dem 2. ökumenischen Kirchentag in München, 15. Mai 2010, Herz-Jesu-Kirche, München-Neuhausen. |