Wappen des Kurkölnischen Sauerlandes

(H)Franziska Seibertz, 1855

(H)Winterberg

(H)Gabelkreuz in Scharfenberg

(H)Wocklum

(H)Krippe auf Schloß Melschede

(H)Arnsberg

(H)Waldskulpturenweg

(H)Hof in Kirchveischede

(H)Fluß

(H)Herbstwald

(H)Mitgliederversammlung-Schloß Amecke

Kurfürst, Adel, Bürger – Das kurkölnische Herzogtum Westfalen (1180-1803)
Sonderausstellung im Sauerland-Museum vom 25. Oktober 2009 bis zum 28. Februar 2010
von Dr. Jürgen Schulte-Hobein

Hohbein Karte
Das Herzogtum Westfalen war jahrhundertelang ein Teil des Kölner Kurstaates und zählt zu den bedeutendsten geistlichen Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Nach heutigen Verwaltungsgrenzen zählten zum Herzogtum nahezu der gesamte Hochsauerlandkreis, der Kreis Olpe, bedeutende Teile des Kreises Soest und vom Märkischen Kreis die Stadtgebiete von Menden und Balve, der Iserlohner Ortsteil Sümmern sowie die bis 1974 zum Kreis Arnsberg gehörenden Ortschaften Affeln, Altenaffeln, Küntrop und Blintrop. Hinzu kam die östlich in Hessen gelegene Exklave Volkmarsen. Der Sauerländer Heimatbund verkörpert kreisübergreifend die landsmännischen Gemeinsamkeiten und führt zu Recht das vierteilige Wappen des ehemaligen Herzogtums.

Das Sauerland-Museum des Hochsauerlandkreises und der Sauerländer Heimatbund möchten in bewährter Zusammenarbeit und in Kooperation mit dem LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster die historische Bedeutung des ehemaligen Herzogtums Westfalen und entscheidende Facetten seiner Landesgeschichte in einer gemeinsamen Sonderausstellung darstellen, deren Ausstrahlungskraft über Westfalen hinausreicht.

Die Beziehungen der Kölner Kirche zum südlichen Teil Westfalens reichen bis in die Zeit der Sachsenkriege Karls des Großen zurück. Auf der Paderborner Reichsversammlung von 777 ließ König Karl das eroberte Gebiet der Sachsen in Missionsbezirke einteilen, aus denen die Bistümer und Pfarreien hervorgingen. Zur Festigung des christlichen Glaubens war die Gründung von Klöstern und der Aufbau von Pfarrkirchen von besonderer Bedeutung. Im südlichen Westfalen wurden von den Urpfarreien Soest, Wormbach, Attendorn, Velmede, Medebach, Hüsten, Geseke und Rüthen im Laufe des Mittelalters Tochterkirchen gegründet. Mit der Gründung von Pfarrkirchen und Klöstern waren zahlreiche Güterübertragungen des Königs und des Adels an die Kölner Erzbischöfe verbunden, die dadurch bald zu erheblichen Besitzrechten in der Region kamen.

Der Sturz Heinrich des Löwen führte 1180 auf dem Reichstag von Gelnhausen zur Aufteilung seiner Reichslehen. Während das Herzogtum Bayern an Otto von Wittelsbach fiel, wurde das Herzogtum Sachsen geteilt. Das östlich der Weser gelegene Gebiet erhielt der Askanier Bernhard von Anhalt, den westlichen Teil der Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg, der hierdurch zum Herzog von Westfalen und Engern erhoben wurde.

In der Folgezeit bauten die Erzbischöfe ihre Herrschaft im südlichen Westfalen durch die Anlage von Burgen und die Förderung von Städten und ihrer Märkte planmäßig aus. So wurden unter Engelbert I. von Berg (1215-1225) Werl, Attendorn, Brilon und Geseke befestigt und zu Städten erhoben. Erzbischof Konrad von Hochstaden sicherte den Südosten des Sauerlandes durch Gründung und Befestigung der Städte Hallenberg, Schmallenberg und Winterberg. 1248 erwarb er die Herrschaft Waldenburg bei Attendorn und untermauerte damit die Stellung Kölns im heutigen Kreis Olpe entscheidend. Erzbischof Siegfried von Westerburg erhob 1276 Menden zur Stadt und sicherte sie als Grenzfeste gegen die Grafen von der Mark.

Gegen diese Expansionspolitik formierten sich zahlreiche Gegner unter Führung der Grafen von der Mark. In der Schlacht von Worringen 1288 wurde Erzbischof Siegfried von Westerburg besiegt und gefangen genommen, der weitere Aufstieg Kölns in Westfalen vorerst aufgehalten. Schwelm und Hagen gingen an die Grafschaft Mark verloren, die zur führenden Herrschaft in Westfalen südlich der Lippe aufstieg. Auch die Gründung Warsteins, Beleckes und Kallenhardts am Ende des 13. Jahrhunderts und die Erhebung Olpes zur Stadt im Jahre 1311 änderten an diesen veränderten Machtkonstellationen nur wenig.

Die entscheidende Abrundung und Erweiterung erfuhr das Herzogtum Westfalen 1368, als der kinderlose Graf Gottfried IV. von Arnsberg seine Grafschaft an den Kölner Erzbischof verkaufte.  Als einziger weltlicher Herrscher hat er im Kölner Dom seine letzte Ruhestätte gefunden. Seine endgültige Gestalt erhielt das Territorium jedoch erst, als in der „Soester Fehde“ (1444-1449) die wirtschaftlich aufstrebende Stadt Soest aus dem Herzogtum ausschied und der Erzbischof von Köln gleichzeitig die Herrschaften Bilstein und Fredeburg gewann. Das Herzogtum Westfalen verlor mit Soest seine bisherige Hauptstadt und seinen wichtigsten Handelsmarkt, die Vorrangstellung unter den 25 Städten und 11 Freiheiten ging auf Brilon über, zur neuen Regierungsstadt entwickelte sich Arnsberg. Entscheidende Voraussetzungen hierfür waren das Vorhandensein einer Burg, das Femegerichtswesen, die Verdichtung von landesherrlichen Behörden und die Formierung von Landständen sowie die Verbindung des Marschallamtes von Westfalen mit dem des Amtmanns der alten Grafschaft.

An der Spitze der kurkölnischen Administration stand der Kurfürst und Erzbischof, der vom Kölner Domkapitel gewählt wurde. Er regierte aus der Residenzstadt Bonn über die drei territorial nicht zusammenhängenden Landesteile Erzstift Köln, Vest Recklinghausen und Herzogtum Westfalen.

Im Herzogtum Westfalen trat nach 1482 an die Stelle des Marschalls der Landdrost, der künftig Vertreter des Kurfürsten und höchster Beamter des Landes war. Eine landesherrliche Regierungsbehörde „Landdrost und Räte“ wurde eingerichtet, die ihren festen Sitz in Arnsberg hatte. Der Landdrost musste wie alle anderen Beamten ein landeingesessener Katholik sein und der Ritterkurie angehören. Er wurde vom Landesherrn ernannt, übernahm kraft seines Amtes den Vorsitz der Ritterkurie und war Leiter der Arnsberger Regierung. Hierdurch übte er eine Doppelfunktion aus und vertrat sowohl landesherrliche als auch ständische Interessen, was nicht selten zu Konflikten führte. Die westfälische Landständeversammlung war seit dem Spätmittelalter die ständische Vertretungskörperschaft im Herzogtum Westfalen gegen die absolutistischen Bestrebungen der Kölner Kurfürsten und setzte sich aus einer Ritterund einer Städtekurie zusammen. Grundlage der Vereinigung von Städten und Rittern zu Landtagen waren die „Erblandesvereinigungen“ von 1437 und 1463.

Die Ritterkurie bestand aus den Besitzern der landtagsfähigen Güter. Neben dieser materiellen Basis war seit 1651 auch der Nachweis des Adels von erheblicher Bedeutung. Die  Aufschwörungstafel auf jeweils acht väterliche und mütterliche adelig-vollbürtige eheliche Vorfahren musste im Landtag ein Jahr ausliegen und durch zwei bereits aufgeschworene ritterschaftliche Deputierte bestätigt werden. Wer aufgeschworen war, blieb bis zu seinem Tod Mitglied des Landtags. Ein weitreichendes Privileg des Adels im Herzogtum war das der Befreiung seiner Rittergüter von der allgemeinen Landschatzung, das 1654 im sogenannten „Recessus perpetuae concordiae“ bestätigt wurde. Danach war der Adel von der allgemeinen Steuerpflicht befreit und musste nur für Reichssteuern und bei erklärtem Landesnotstand Steuerlasten mittragen. 1662 setzten die westfälischen Stände gegenüber Kurfürst Maximilian Heinrich im sogenannten Indigenatsprivilegium durch, dass im Herzogtum Westfalen Beamtenstellen nur „mit redlichen, treuen, qualifizierten, der katholischen Religion zugetanen Leuten aus den landeseingesessenen Ständen“ zu besetzen seien.

Im zweiten landständischen Kollegium waren die Städte und Freiheiten des Herzogtums Westfalen vereinigt. Die vier Hauptstädte Brilon, Rüthen, Geseke und Werl waren mit je zwei Bürgermeistern, dem Kämmerer und einem weiteren Ratsmitglied, die übrigen Städte und Freiheiten mit je einem Bürgermeister und dem Kämmerer vertreten. Die zentrale Aufgabe der Stände war die Bewilligung von Steuern und Abgaben.

Aus diesem Grund stiftete Kurfürst Maximilian Heinrich von Bayern (1650- 1688) 1667 den Landständen einen ausgesprochen prunkvollen Pokal. Das Gefäß diente fortan als „Willkomm“ bei Versammlungen der Landstände. Zu Beginn des Landtags wurde gemeinsam aus dem Pokal getrunken. Seit dem 18. Jahrhundert fanden die Tagungen, die in der Regel 20 Tage dauerten, ausschließlich im Arnsberger Rathaus statt.

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts versuchte Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg im Herzogtum Westfalen die Reformation einzuführen. Nachdem er im Jahre 1582 seine Geliebte Agnes von Mansfeld geheiratet hatte, trat er zum Protestantismus über und stellte den Landständen, Städten und Gemeinden in seinem Territorium die Wahl der Konfession frei. Da er als verheirateter evangelischer Fürst am erzbischöflichen Amt und der Kurwürde festhielt, wurde er vom Kölner Domkapitel des Bruchs der Landesverfassung und der Verletzung der religiösen Ordnung des Erzstifts beschuldigt und vom Papst als Erzbischof abgesetzt. Es kam zum Krieg, in dessen Verlauf der Erzbischof das Herzogtum Westfalen als Operationsbasis nutzte und Truchsesssische Soldaten manche Gewalttaten verübten. Kloster Wedinghausen wurde geplündert und Schloss Bilstein, Sitz des kurfürstlichen Rates Kaspar von Fürstenberg, gestürmt. Truchseß wurde jedoch durch bayerische Truppen unter dem neuen Erzbischof Ernst von Bayern besiegt und vertrieben. Er starb als evangelischer Domdechant 1601 in Straßburg.

Während des Dreißigjährigen Krieges waren die direkten Kriegseinwirkungen örtlich sehr unterschiedlich. Besonders schwedische und die mit ihnen verbündeten hessischen Truppen drangen wiederholt in das Gebiet des Herzogtums ein. Während Attendorn und Arnsberg im Jahre 1634 schwedischen und hessischen Angriffen erfolgreich widerstanden, wurden grenznahe Orte wie z. B. Werl 1633 oder Obermarsberg 1646 erobert und zerstört. Besonders litt die an der Grenze zu Waldeck gelegene Stadt Medebach unter den Schrecken des Krieges. Zusätzlich raffte der Ausbruch der Pest ein Drittel der Einwohner dahin. Zwischen 1626 und 1631 erreichten die Hexenprozesse auch im Herzogtum Westfalen ein vorher und nachher nie gekanntes Ausmaß. Allein im Amt Balve wurden zwischen 1628 und 1630 in 27 Verfahren 280 Menschen, meist Frauen, hingerichtet.

Von 1723 bis 1761 war Clemens August von Bayern Erzbischof von Köln und damit gleichzeitig Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Außerdem war er Hochmeister des Deutschen Ordens, Fürstbischof von Regensburg, Münster, Osnabrück, Paderborn und Hildesheim sowie Inhaber anderer kirchlicher Würden. Seine jahrzehntelange Herrschaft über fünf geistliche Territorien brachte ihm den Beinamen „Herr von Fünfkirchen“ ein. Er betrieb eine Politik, die nicht von den Interessen des Landes geprägt war, sondern sich danach orientierte, wo finanzielle Mittel zu holen waren, die er dann häufig für seine persönlichen Leidenschaften Möbel, Kunst, Reisen und andere Statussymbole verwendete. Clemens August verfügte über zahlreiche Schlösser und Lusthäuser. An Neubauten ließ er durch seinen westfälischen Baumeister Johann Conrad Schlaun u. a. die Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl und das Schloss Clemenswerth im emsländischen Sögel errichten. Das Schloss in Arnsberg baute Schlaun zu einem repräsentativen barocken Prachtbau um. Das im Arnsberger Wald gelegene Jagdschloss Hirschberg ließ Clemens August prunkvoll ausstatten und mit einem Tor versehen, das die Parforcejagd verherrlicht und heute das Eingangsportal zum Gymnasium Laurentianum bildet.

Die Teilnahme Kurkölns am Siebenjährigen Krieg (1756-1763) hat das Herzogtum Westfalen, insbesondere seine Residenzstadt Arnsberg, bitter bezahlen müssen. Armeen beider Kriegsparteien durchzogen das Land, Einquartierungen waren an der Tagesordnung, dazu wurden ständig Sachleistungen wie Korn, Stroh, Futtermittel u. a.m. gefordert. Häufig wurden die besten Pferde beschlagnahmt, und fehlte es an Soldaten, dann war der sogenannte Rekrutenfang ein beliebtes Mittel zur Verstärkung des Mannschaftsbestandes. Im kurkölnischen Sauerland wurden allein in einer Nacht 1800 junge Leute zusammengetrieben und zum Soldatendienst gezwungen.

Als Clemens August 1761 starb, wählte das Kölner Domkapitel zum Nachfolger als Erzbischof aus seiner Mitte den Domdechanten Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels (1708–1784). Obwohl der neue Erzbischof politisch desinteressiert war, verblieb Kurköln während des Siebenjährigen Krieges weiter auf der Seite Österreichs. Im April 1762 wurde das Arnsberger Residenzschloss durch alliierte Truppen in Schutt und Asche geschossen. Angesichts der zerrütteten Staatsfinanzen verzichtete der neue Kurfürst auf einen Wiederaufbau.

1784 wurde Maximilian Franz von Österreich zum Kurfürst von Köln gewählt. Er bemühte sich zwar, seine geistlichen Fürstentümer im Sinne der Aufklärung zu reformieren, eine grundlegende Veränderung der Standesunterschiede verhinderte jedoch der Adel. Landdrost Franz Wilhelm von Spiegel (1779–1786) versuchte die finanziellen Mittel für seine Schulreform durch die Säkularisation von Klöstern und Stiften zu gewinnen.

Der Ausbruch der Französischen Revolution 1789 leitete das Ende des kurkölnischen Herzogtums Westfalen ein. Als französische Besatzungstruppen 1794 bis zum Rhein   Zordrangen und die Städte Köln und Bonn besetzten, flüchtete das Kölner Domkapitel mit dem Reliquienschrein der Heiligen Drei Könige, Teilen des Kölner Domschatzes und der Bibliothek nach Arnsberg. Auch das kurkölnische Oberappellationsgericht und das Kölner Offizialgericht verlegten ihren Sitz in die Regierungsstadt des Herzogtums Westfalen. Als Maximilian Franz 1801 im Alter von 45 Jahren starb, wählte das Domkapitel in der Abtei Wedinghausen mit Anton Viktor von Österreich einen neuen Erzbischof. Diese Wahl fand jedoch keine Anerkennung mehr.

Nach dem Frieden von Campo Formio 1797 zwischen Frankreich und Österreich annektierte Frankreich das gesamte linksrheinische Gebiet, wodurch der Kölner Kurstaat faktisch auf seine Gebiete rechts des Rheins beschränkt wurde. Im Friedensvertrag von Lunéville 1801 willigte Kaiser Franz II. endgültig in die Abtretung der Länder links des Rheins an Frankreich ein. Außerdem wurde festgelegt, dass die weltlichen deutschen Fürsten, die durch diese Abtretung ihre Länder oder Teile davon verloren hatten, auf der rechten Seite entschädigt werden sollten. Das setzte die Säkularisation großer Teile der geistlichen Staaten voraus, darunter das Herzogtum Westfalen. Ihre Territorien wurden zum Objekt des nun einsetzenden Länderschachers.

Im August 1802 trat in Regensburg eine außerordentliche Reichsdeputation, ein Ausschuss des Reichstages, zusammen, dem ein zuvor von Frankreich und Russland vereinbarter Entschädigungsplan zur Beratung vorgelegt wurde. Bereits am 8. September 1802 nahm die Reichsdeputation diesen Entschädigungsplan fast unverändert an. Gleichzeitig erfolgte oft schon die militärische Inbesitznahme der bisherigen geistlichen Staaten durch die neuen Landesherren. Auch Landgraf Ludewig X. von Hessen-Darmstadt, dem das Herzogtum Westfalen zugesprochen worden war, ließ sein neues Territorium besetzen, noch ehe der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 die Säkularisation der geistlichen Staaten in allen Einzelheiten festlegte und dem kurkölnischen Herzogtum Westfalen nach mehr als 600 Jahren ein Ende setzte.

Die Ausstellung im Sauerland-Museum versucht, die Landesgeschichte dieses Raumes mit seinen typischen Besonderheiten darzustellen. Bundesweit haben namhafte Museen, Archive, andere kulturelle Einrichtungen und viele Privatpersonen durch ihre Leihgaben das Projekt unterstützt. Mit ihrer Hilfe können wertvollste Handschriften, Gemälde, Skulpturen und andere Kunstgegenstände vom 25. Oktober 2009 bis zum 28. Februar 2010 präsentiert werden. Ein Schwerpunktthema ist die landständische Verfassung mit den Porträts verschiedener Landdrosten, dem Landständepokal, den Aufschwörungstafeln seit dem 16. Jahrhundert und der Erblandesvereinigung. Auch der Zeit unter Kurfürst Clemens August wird große Bedeutung beigemessen. Leihgaben von großen Porträts, Pokalen und Gläsern aus den Schlössern Brühl und Clemenswerth bezeugen die prachtvolle Hofhaltung dieses bekannten Kurfürsten.

Die Ausstellung steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Jürgen Rüttgers, und wird unterstützt durch den Förderverein des Sauerland-Museums, die Stadt Arnsberg und die beteiligten Kreise des ehemaligen kurkölnischen Herzogtums Westfalen. Parallel erscheint ein reich bebilderter Katalog. Darüber hinaus gibt Prof. Dr. Dr. Harm Klueting im Auftrag des Sauerländer Heimatbundes unter dem Titel „Das kurkölnische Herzogtum Westfalen von den Anfängen der kölnischen Herrschaft im südlichen Westfalen bis zur Säkularisation 1803“ den ersten Band eines zweiteiligen wissenschaftlichen Handbuchs heraus.

Die Einführungsveranstaltung zur Ausstellung findet am Sonntag, 25. Oktober 2009, 14.30 Uhr, im Arnsberger Sauerlandtheater statt. Nach der Begrüßung durch den Landrat des Hochsauerlandkreises, Dr. Karl Schneider, und den Grußworten des LWL-Direktors Dr. Wolfgang Kirsch und des Vorsitzenden des Sauerländer Heimatbundes Dieter Wurm hält Prof. Dr. Dr. Harm Klueting unter dem Titel „Was geht uns im Zeitalter der Globalisierung die Geschichte einer Region wie des kölnischen Herzogtums Westfalen an?“ einen Vortrag. Anschließend erfolgt die Eröffnung der Ausstellung im Sauerland-Museum.


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