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Das Sauerland ein „Vorreiter in Sachen Windenergie“?
Von Prof. Hubertus Halbfas
[Download: Positionspapier des Sauerländer Heimatbundes zur beabsichtigten Neufassung des sogenannten „Windenergie-Erlasses“ der Landesregierung]
Der neue Windenergie-Erlass der rotgrünen Landesregierung will die Windkraftanlagen in Nordrheinwestfalen massiv ausbauen. Die zum Schutz von Natur- und Landschaft bisher respektierten Beschränkungen sollen entfallen.
Die bestehenden Höhenbeschränkungen von maximal 100 Metern werden abgeschafft. In Zukunft sollen sich die Windmaschinen auch 180 und 200 Meter über die Berge recken. Zentral aber betrifft die Sauerländer Landschaft die Erlaubnis, zukünftig Freiflächen im Wald, vor allem die durch den Kyrill- Sturm niedergelegten Brachflächen, für Windräder nutzen zu dürfen. Waldbauern, Genossenschaften und Gemeinden sollen dazu mit attraktiven Nebeneinnahmen angelockt werden.
Der Umweltminister Remmel will auf diese Weise den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung von heute drei Prozent auf 15 Prozent erhöhen und damit „NRW wieder zu einem Vorreiter in Sachen Windenergie“ machen.
Der neue Entwurf zum Windenergie- Erlass ist im Februar in die Anhörung mit rund zwanzig Verbänden gegangen und wird danach lediglich „im Kabinett“ beraten. Der Landtag muss darüber nicht entscheiden, da es nur um einen Erlass gehe. Ein Sprecher des Umweltministeriums betonte, man rechne mit einer „wohlwollenden Begleitung“ der Verbände.
Bereits die ersten Signale aus der Regierung haben im Kreis Olpe einen Waldbauer bewegt, die Errichtung von drei Windmühlen mit einer Höhe von 180 Metern auf dem Bergrücken zwischen Hohe Bracht und Hofolpe zu beantragen. Wie zu hören ist, stehen andere ebenfalls in den Startlöchern. Es ist derzeit nicht überschaubar, wie weit diese Politik in unsere Region eingreift und sie verändern wird. Wenn sich die bisherige Zahl der Windräder bis 2020 verfünffachen soll, dürften Natur und Landschaft im Sauerland eine heute noch nicht vorstellbare Belastung erfahren.
In Sachen Stuttgart 21 beschwerten sich SPD und Grüne, in einer abgegeschlossenen Planung nicht angemessen gehört worden zu sein. Sie machten Argumente geltend, die auch in Sachen Landschaft und Windenergie zu beachten sind. Sollte in unserem Fall ein Fledermaus- Vorkommen mehr wiegen als das Mitspracherecht der Bevölkerung, so wäre dies ein nicht tolerierbares Ungleichgewicht. Es gibt ein natürliches Recht der Bevölkerung, Einspruch geltend zu machen, da es um ihr Land geht, dem sie mit ihrer Geschichte, in ihrer Naturverbundenheit und in ihrer Liebe zur Landschaft zugehört. Darüber hinwegzusehen kann keine Regierung wollen, auch wenn ihre Erlassregelung andere Wege vorsieht.
Der Energiegewinnung durch Windräder wird keineswegs grundsätzlich widersprochen. Aber es geht um eine Güterabwägung: Die Errichtung künftiger Anlagen in verfünffachter Anzahl in ihren Dimensionen und neuen Vorranggebieten auf das Sauerland zu übertragen, würde unsere Region maßlos belasten, den Tourismus konterkarieren, alle bisherigen Anstrengungen in dieser Hinsicht schmälern und viele Menschen in ihrem Verhältnis zur heimischen Landschaft empfindlich stören. Gegenargumentationen mit einem „Gewöhnungseffekt“ setzen bereits auf Abstumpfung.
Mit Sicherheit können wir behaupten, dass die Bevölkerung unserer Region in ihrer großen Mehrheit nicht gewillt ist, diese Entwicklung ohne Beteiligung und Einspruchsrecht hinzunehmen. Mit dem neuen Erlass wird eine Grenze erreicht, die kein Stillhalten mehr zulässt.
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